Qualitätsmerkmale

Qualitätsmerkmale für Infrarotheizungen

Wie lassen sich Qualitätsunterschiede bei Infrarotheizungen feststellen? Und was zeichnet eine Infrarotheizung mit sehr guter Qualität aus? Diesen Fragen wollen wir hier nachgehen. Dazu haben wir die verschiedenen Kennzeichnungen, Prüfzeichen und Herstellerangaben zusammengetragen, sie sich auf den Geräten namhafter Hersteller finden. Was sagen die einzelnen Prüfzeichen konkret aus? Welches steht wirklich für Qualität? Und welche sollte man für einen echten Qualitätsvergleich heranziehen?

1.) Die CE-Kennzeichnung

CE-Zeichen

Diese Kennzeichnung muss eine Infrarotheizung zwingend haben. Sie sagt aus, dass das Heizgerät sämtlichen europäischen Richtlinien entspricht, die für dieses Produkt gelten. Das sind grundlegende, gesetzlich zulässige Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit, die nicht unterschritten werden dürfen. Infrarot­heizungen ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der Europäischen Union nicht verkauft werden (erster Qualitätsvergleich und wichtig für importierte Geräte).

Über die technische Qualität der Infrarotheizung sagt die CE-Kennzeichnung jedoch nichts aus! Denn die Kennzeichnung allein lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob unabhängige Stellen überprüft haben, ob die Infrarotheizung die entsprechenden EU-Richtlinien auch einhält. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist allein der Hersteller der Infrarotheizung (bzw. derjenige, der das Gerät in der EU erstmals in den Warenverkehr bringt). Er muss in eigener Verantwortung prüfen, welche EU-Richtlinien bei der Produktion anzuwenden sind und die Gesetzeskonformität durch ein sog. „Konformitätsbewertungs­verfahren“ nachweisen.

Für Endkunden ist an dieser Stelle nur ansatzweise ein Qualitätsvergleich möglich. Ist die CE-Kennzeich­nung mit einer vierstelligen Nummer versehen so ist das ein erster Hinweis darauf, dass eine offiziell benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren mit eingebunden wurde. Aber auch mit dieser Nummer bleibt die CE-Kennzeichnung am Ende kein Prüfsiegel bzw. Gütesiegel für Qualität. Es dokumentiert nur die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen sowie die Freiverkehrsfähigkeit der Infrarotheizung im europäischen Binnenmarkt.

2.) Prüfzeichen unabhängiger Stellen wie TÜV und VDE

Angesichts dieser Intransparenz der CE-Kennzeichnung lassen sich zahlreiche Infrarotheizungs-Hersteller von unabhängigen Prüfstellen bestätigen, dass ihre Heizgeräte die geforderten Richtlinien und Gesetze einhalten. In Deutschland tun dies u.a. der TÜV und der VDE (Verband der Elektro­technik, Elektronik, Informationstechnik e.V.). Prüfsiegel, die diese Stellen für eine Infrarotheizung ausstellen nach bestandener Produktprüfung, sind:

  • das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit)
  • das EMV-Zeichen (elektromagnetische Verträglichkeit)
  • und die RoHS-Kennzeichnung (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe)

Doch wie sind diese Prüfsiegel vorab zu bewerten hinsichtlich der Frage nach Qualität? Für alle Hersteller gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben. Lassen sich dann Qualitätsunterschiede überhaupt ausmachen? Wir aus der Redaktion meinen ja! Denn all diese Prüfsiegel sind freiwillig. Kein Hersteller ist verpflichtet, seine Infrarotheizung beim TÜV z.B. auf Sicherheit testen zu lassen. Hersteller, die sich freiwillig einem Qualitätsvergleich ihrer Produkte stellen, bekunden damit den Willen zur Transparenz. Darüber hinaus sind die Prüfsiegel ein Zeichen für Qualitätssicherung, da im Zuge der Produkttests auch die Fertigungsstätten regelmäßig kontrolliert werden. Unsere Empfehlung deshalb: achten Sie auf diese Prüfzeichen!

Verbraucherunfreundlich ist an dieser Stelle jedoch, dass die Prüfsiegel der verschiedenen Stellen unterschiedlich aussehen und (bis auf das GS-Zeichen) nicht einheitlich gestaltet sind. So unterhält der TÜV allein fünf verschiedene Vereine in Deutschland (TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Thüringen, TÜV Rheinland, TÜV Saarland) die alle ein anderes Logo führen. Deshalb haben wir Ihnen nachfolgend verschiedene Darstellungen des jeweils gleichen Prüfsiegels herausgesucht zum Vergleich. Welche Prüfstelle die Infrarotheizung auf Qualität untersucht hat ist am Ende jedoch egal. Alle Stellen prüfen anhand der gleichen Qualitätsmerkmale.

3.) Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit)

Mit dem GS-Zeichen unterzieht sich der Hersteller einer Infrarotheizung freiwillig einem Qualitätsvergleich seiner Produkte. Gesetzlich vorgeschrieben ist das GS-Zeichen nicht. Rund 60 Prüfstellen sind in Deutschland autorisiert, das GS-Siegel auszustellen.

Prüfzeichen vom TÜV und VDE für GS geprüfte Sicherheit
Eine Infrarotheizung, die das GS-Zeichen trägt, zeichnet sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:

  • Die Infrarotheizung wurde von einer autorisierten, herstellerunabhängigen Prüfstelle in Deutschland (z.B. vom TÜV oder VDE) anhand ihres Baumusters und ihrer Bedienungsanleitung geprüft hinsichtlich sämtlicher Auswirkungen auf die persönliche Gesundheit und Sicherheit.
  • Die Infrarotheizung erfüllt die Anforderungen des §21 Produktsicherheitsgesetz, wonach Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung vor Schäden an Leib und Leben geschützt sind.
  • Die Fertigungsstätte der Infrarotheizung wurde von der Prüfstelle besichtigt und es gibt regelmäßige, meist jährliche Fertigungskontrollen. Hierbei wird überprüft, ob die Infrarotheizung noch dem geprüften Baumuster entspricht und ob die Serienfertigung funktioniert (Qualitätssicherung). Sollte sich herausstellen, dass der Hersteller Veränderungen an der ursprünglich geprüften Infrarotheizung vorgenommen hat, wird das GS-Siegel ungültig. Ebenso muss alle fünf Jahre die Gültigkeit des Siegels erneuert werden.

Über die technische Qualität der Infrarotheizung sagt aber auch das GS-Zeichen nichts aus! Überprüft wird „lediglich“ die Produktsicherheit. Die Technik und Funktion des Geräts wird nur soweit geprüft, wie es für die Sicherheitsprüfung erforderlich ist. Ein allgemeines Zeichen für die Qualität einer Infrarotheizung ist das GS-Zeichen daher nicht. Qualitätsunterschiede können aber vermutet werden, wenn ein Hersteller das GS-Siegel für seine Infrarotheizung nicht erhält.

4.) Das EMV-Zeichen (elektromagnetische Verträglichkeit)

Elektromagnetisch verträglich müssen in Deutschland nicht nur Infrarotheizungen sein, sondern sämtliche elektrische und elektronische Geräte, die hierzulande auf den Markt kommen. Das schreibt das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vor, welches auf die Vorgaben einer europaweiten Richtlinie (2004/108/EG) zurückgeht. Dementsprechend reicht für den Hersteller einer Infrarotheizung zunächst die CE-Kennzeichnung aus, da diese die elektromag­netische Verträglichkeit als Qualität mit einschließt.

Prüfzeichen vom TÜV und VDE für die elektromagnetische Verträglichkeit
Ungeachtet dessen lassen sich viele Hersteller die elektromagnetische Verträglichkeit ihrer Infrarotheizung unabhängig bestätigen, z.B durch TÜV oder VDE.

Wie eingangs beschrieben sollte es eigentlich keine Qualitätsunterschiede bei Infrarotheizungen geben hinsichtlich dieser Anforderung, da sie gesetzlich festgeschrieben ist. Wirklich sicher sein beim Kauf können Sie sich jedoch nur, wenn der Hersteller die elektromag­netische Verträglichkeit der Infrarotheizung extern hat testen lassen. Unterschiede in der Qualität lassen sich also auch hier vermuten, sollte eine Infrarotheizung diese Kennzeichnung nicht haben.

Doch was bedeutet „elektromagnetische Verträglichkeit“ überhaupt? Dieser Begriff ist rein technisch zu verstehen. Da sämtliche Elektrogeräte elektromagnetische Wellen aussenden und empfangen ist es die Aufgabe der Hersteller, dass ihre Elektrogeräte nicht nur für sich einwandfrei funktionieren, sondern auch miteinander harmonieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. Die elektromagnetische Verträglichkeit gewährleistet also den störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten untereinander. Sprich, dass eine Infrarotheizung nicht Ihren Fernseher, die Fernbedienung oder Ihr Smartphone beeinflusst wenn sie diese im Wohnzimmer anschalten.

Irreführend sind diesbezüglich Aussagen von Herstellern, die Infrarotheizung sei „elektrosmogarm“, was auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit / Verträglichkeit des Geräts abzielt. Elektromagnetische Verträglichkeit hat mit „elektrosmogarm“ rein garnichts zu tun und taugt auch nicht als Qualitätsvergleich. Zwar haben elektromagnetische Wellen auch Einfluss auf Organismen und die Umwelt, jedoch ist diese „elektromagnetische Umweltverträglichkeit“ (EMVU) ein gesondertes Teilgebiet, dass nicht durch das EMVG Gesetz geregelt wird, sondern durch Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (26. BImSchV). Qualitätsunterschiede die diesbezüglich suggeriert werden sind keine!

5.) Die RoHS-Kennzeichnung

Seit Juli 2006 dürfen in Deutschland laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz bestimmte Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, Bauteilen und Komponenten (und damit auch in einer Infrarotheizung) nicht mehr verwendet werden. Grundlage hierfür ist die europaweite Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1), die 2013 durch die überarbeitete Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst wurde. RoHS steht hierbei für „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances“, zu deutsch „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“.

Zu diesen Stoffen zählen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenylether). Da diese besonders umweltgefährdend sind dürfen sie nur noch mit einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent (0,01% bei Cadmium) im jeweiligen Produkt enthalten sein. Qualitätsunterschiede sind hierbei unzulässig. Das führt u.a. dazu, dass Verlötungen elektronischer Bauteile fortan bleifrei sein sollen und Kabel ohne giftige Flammhemmer hergestellt werden.

RoHS Kennzeichnung vom VDE
Dass eine Infrarotheizung diese Grenzwerte einhält verdeutlicht ebenfalls die CE-Kennzeichnung. Wie weiter oben beschrieben kann die CE-Kennzeichnung die Einhaltung von EU-Richtlinien jedoch nicht garantieren, da es eine Selbstverpflichtung für Hersteller ist ohne direkte Kontrollen der Qualität. Deshalb greifen verschiedene Infrarotheizungs-Hersteller (wie bei der Gerätesicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit) auf freiwillige Tests bei unabhängigen Stellen zurück als Zeichen für ihre Qualität. Der VDE vergibt in Deutschland z.B. die RoHS Kennzeichnung.

Auch wenn es durch die gesetzliche Vorgabe eigentlich keine Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Gefahrstoffe in Infrarotheizungen geben sollte (und eine gesonderte Kennzeichnung deshalb nicht unbedingt für mehr Qualität steht) so ist die freiwillige RoHS Kennzeichnung bei einer Infrarotheizung ebenfalls als Zeichen für die besonderen Bemühungen des Herstellers zu sehen, dass er einen Qualitätsvergleich nicht scheut und seine konforme Produktions­weise auch nachweisen kann. Was z.B. wichtig wird bei der späteren umweltverträglichen Entsorgung von Altgeräten.

Das entsprechende Siegel ist jedoch nicht einheitlich gestaltet. In der Regel wird der Schriftzug „RoHS“ in verschiedenen Typografien verwendet und öfter mit einem Häkchen und / oder dem Zusatz 2002/95/EG versehen für die entsprechende Richtlinie, was ebenso verbraucherunfreundlich ist.

6.) Angaben zur Schutzart (IP..)

IP-Schutzarten sind nicht ausschließlich für Infrarotheizungen relevant, sondern gelten für sämtliche elektrische Betriebsmittel wie z.B. Elektrogeräte, Leuchten und elektrische Bauteile. Die IP-Schutzart (engl. für „International Protection“) sagt aus, inwieweit das Gerät (das Gehäuse) geschützt ist vor Einwirkungen von außen, die einen langfristig sicheren Gebrauch und eine zuverlässige Funktion beeinträchtigen. Konkret geht es hierbei um den Schutz des Gehäuses vor eindringendem Wasser und Fremdkörpern sowie dem Schutz vor Berührung (kann ich mir mit den Händen oder Werkzeug Zugang zum Geräteinneren verschaffen).

Damit beschreibt die IP-Schutzart echte Qualitätsmerkmale für eine Infrarotheizung und ermöglicht einen Qualitätsvergleich indem sie angibt, für welche Umgebungsbedingen sich die einzelnen Heizgeräte eignen. Relevant wird das z.B., wenn eine Infrarotheizung im Badezimmer oder in Schwimmbädern (Spritzwasser), in Industriehallen (Staub) oder im Freien (Regen, Vandalis­mus) eingesetzt werden soll. Je nach Schutzart können sich so deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Heizgeräten herausstellen.

Angegeben wird die Schutzart mit zwei Ziffern, die direkt ohne Zwischenraum an die Buchstaben „IP“ angehängt werden. Dabei gibt die erste Ziffer den Schutzgrad gegenüber Fremdkörpern und Berührung an (diese werden im Durchmesser immer kleiner: von mehr als 5cm starken Fremdkörpern bis hin zu Staub bzw. vom Finger bis hin zu Werkzeug und Draht) und die zweite Ziffer den Schutzumfang gegenüber Feuchtigkeit (Tropfwasser, Sprühwasser, Spritzwasser, Strahlwasser, Untertauchen und Hochdruckreinigen) an.

Als Beispiel gibt ein Hersteller für seine Infrarotheizung die Schutzart IP54 an. Das heißt die Infrarotheizung ist geschützt gegen Staub in schädigender Menge, vollständig geschützt gegen Berührung sowie allseitiges Spritzwasser. Ein Zeichen für sehr gute Qualität, womit sich diese Infrarotheizung auch im Badezimmer nutzen lässt.

Optisch hat die IP-Schutzart kein gesondertes Label bzw. Prüfzeichen. Die Geräte werden bei entsprechender Qualität einfach mit der Buchstaben-Ziffern-Kombination gekennzeichnet. Inwieweit eine Infrarotheizung vor gefährlichen Spannungen bei Berührung schützt (elektrischer Schlag), darüber gibt die IP-Schutzart keine Auskunft, da es nur im den Schutz des Gerätes selbst geht! Den Schutz von Personen regelt die elektrische Schutzklasse.

7.) Weitere Herstellerangaben zur Produkt Qualität

Zusätzlich zu den offiziellen Kennzeichnungen externer Stellen lässt sich die Qualität einer Infrarotheizung auch an herstellerimmanenten Angaben ablesen. Abschließend haben wir hier eine entsprechende Liste für Qualitätsmerkmale zusammengestellt:

  • Gibt der Hersteller Garantie auf das Gerät? Und wenn ja, wie lange? An dieser (freiwillig) gewährten Garantiezeit lässt die Qualität von Infrarotheizungen zusätzlich gut vergleichen. Schauen Sie z.B. auch nach, ob elektronische Bauteile oder der Bilderdruck eine verkürzte Garantiezeit haben.
  • Wo wird die Infrarotheizung gefertigt? In Deutschland, in der EU oder außerhalb der EU? Ob „Made in Germany“ hierbei automatisch für hohe Qualität steht muss jeder für sich beurteilen. Irreführend sind hierbei oft Angabe wie „Entwickelt in Deutschland“ was nicht unbedingt heißen muss, dass die Infrarotheizung auch hier produziert wurde mit entsprechender Qualität.
  • Wie ist es um die Sicherung und Prüfung der Qualität beim Hersteller bestellt? Werden stichprobenartige Prüfungen hinsichtlich der Qualität gemacht oder wird jedes einzelne Gerät bei der Fertigung geprüft inkl. eines eigenen Prüfberichts?
  • Nennt der Hersteller eine Anzahl an Heizstunden, die das Gerät in jedem Fall erreichen wird? Qualitätsunterschiede lassen sich so direkt ablesen.
  • Welche Aufheizzeit benötigt das Gerät, bis es auf Betriebstemperatur ist? Kurze Aufheizzeiten sind ein Indiz für gute Qualität und wirken sich direkt auch auf die Effizienz und Heizkosten der Infrarotheizung aus.
  • Ist die Infrarotheizung mit Überhitzungs- bzw. Sicherheitssensoren ausgestattet, die das Gerät automatisch abschalten, wenn es z.B. unabsichtlich abgedeckt wird (Brandgefahr)?
  • Sind Infrarotheizungen in Form von Glasheizungen oder Spiegelheizungen mit gehärtetem Sicherheitsglas ausgestattet? Auch hier sind mitunter deutliche Qualitätsunterschiede festzustellen.
  • Gibt das Heizelement gleichmäßig Wärme ab? Anhand von Wärmebildaufnahmen weisen verschiedenen Hersteller die gleichmäßige Wärmeverteilung bei ihren Geräten nach was ebenfalls einen direkten Qualitätsvergleich möglich macht.